Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24 vom 15. April 1920 mit der Verordnung „Die staatliche Prüfung von Dentisten“ vom 29. März 1920
„Das Ergebnis der Prüfung wird für jeden Geprüften und jedes Prüfungsfach in einer Niederschrift vermerkt, die von den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist. Es werden nur die Noten „bestanden“ und „nicht bestanden“ erteilt.“
Ein paar illustrierende Dokumente (Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 236 Nr. 28533 und 28534 sowie Stadtarchiv Mannheim KF016467)
Zur BildergalerieDie Einweihungsfeier des Lehr- und Fortbildungs-Instituts Karlsruhe des Verbandes der Dentisten im Deutschen Reich am 14. Oktober 1920
„Wer hätte je gedacht, dass so kurze Zeit nach Kriegsende, nach dem Zusammenbruch, es gelingen würde, unter den heutigen außerordentlich schwierigen Verhältnissen ein neues Institut der Fachwelt übergeben zu können?“
Einladung zur Einweihungsfeier sowie Grundriss und Lageplan des am 14. Oktober 1920 gegründeten Fortbildungsinstitutes Karlsruhe des Verbandes der Dentisten im Deutschen Reiche. Heutige Ansicht des Hofes, in dem sich das Gründungsgebäude befand.
Zur BildergalerieSchreiben des Direktors Emil Kimmich an den Stadtrat mit der Bitte um kostenfreie Überlassung der Institutsräume vom 20. Juli 1921 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe H-Reg. A2099)
„Wir bitten nun den Verehrl. Stadtrat im Hinblick auf die anderwärts gleichfalls getätigte Anteilnahme an solchen anerkannt wichtigen Bildungsstätten um künftig kostenfreie Überlassung der Institutsräume. Wir sind bereit, als Gegenleistung die Zahnbehandlung der Ortsarmen, die bisher gewiss einen nicht unerheblichen Betrag jährlich erforderte, kostenlos zu übernehmen.“
Bericht über das erste Semester des Karlsruher Fortbildungs- und Lehrinstituts vom April 1921, erneute Eingabe des Direktors vom 18. Juli 1922 und Benachrichtigung über den Stadtratsbeschluss vom 27. Juli 1922 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe H-Reg. A2099)
„Der Institutsbetrieb war nach jeder Richtung ordnungsgemäß.“
Aus der Eröffnungsrede des 1. Vorsitzenden des Reichsverbandes Deutscher Dentisten am 05. September 1925
„Er betonte den vor keinem Opfer zurückschreckenden, in jahrzehntelanger Standesarbeit erprobten und erwiesenen Willen der Standesorganisation der Dentisten, sein redlich Teil dazu beizutragen an der Aufklärung und Belehrung unsere Volkes über den Wert und die Notwendigkeit einer vernünftigen Zahnpflege und Zahnbehandlung.“
Eine kleine Bildergalerie (Quellen: Badische Landesbibliothek bzw. Bildarchiv Akademie Karlsruhe)
Zur BildergalerieDas neue Haus in der Sophienstraße - Verhandlungen, Stadtratsbeschluss und Vertrag 1929 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe Akte H-Reg. Abt. A Nr. 10199)
Jetzt durchblättern:Vor- und Hauptbericht mit Pressestimmen zur Einweihung des neuen Karlsruher Fortbildungs-Instituts für Dentisten am 26. Juli 1929 aus den Erinnerungsblättern zum 10-jährigen Bestehen des Fortbildungsinstituts
Jetzt durchblättern:Ein kleine Bildergalerie (Quellen: Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oIII 163 bzw. Erinnerungsblätter aus Anlass des 10-jährigen Jubiläums)
Zur BildergalerieEin Augenzeuge berichtet. Deutsche Dentistische Wochenschrift 9. April 1930
„Pünktlich auf die Minute beginnt der Arbeitsbetrieb und wehe dem Zuspätkommenling! Unbarmherzig wird er von Schwester Jovianas spitzem Stift notiert und zur Weiterbehandlung dem Direktorium überreicht. Da gibt es dann freilich nichts zu lachen!“
Bilder aus dem Lehrbetrieb am Dentistischen Institut Karlsruhe (Quelle: Bildarchiv Akademie Karlsruhe)
Zur BildergalerieZwanzig Jahre Karlsruher Lehrinstitut - ein Bericht von Emil Kimmich in der Deutschen Dentistischen Wochenschrift 1940
„Von Anfang an war die Arbeit im Institut ausgerichtet auf den Leistungsgrundsatz.“
Berichte aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 05. und 08. Juni 1950 (Quelle: Badische Landesbibliothek)
„Der diesjährige Dentistenkongreß stand bekanntlich unter dem Motto „Die Zahnheilkunde in Forschung und Praxis“. Die Themen der rund 30 Referate betrafen dementsprechend sowohl theoretisch-wissenschaftliche Fragen als auch solche der behandelnden Tätigkeit.“
Impressionen von der Abfahrt vom Vorplatz des Hauptbahnhofs in Richtung Kongresshaus und Konferenzteilnehmer und Ehrengäste mit Walther Engel vor dem Kongress. Im zweiten Teil (ab 1:07) sieht man die Ehrung des verstorbenen ehemaligen Direktors Emil Kimmich mit seiner Büste, zwei Porträts und der Totenmaske (Quelle: Bildarchiv Akademie Karlsruhe)
„Du bist nicht mehr, aber Dein Werk LEBT“
Das im Bundesgesetzblatt Nr. 15, S. 221-223, am 31. März 1952 veröffentlichte Gesetz
Jetzt durchblättern:Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung der Masterarbeit (2008) „Vom Dentisten zum Zahnarzt“ von Frau Dr. Astrid Luft, M.A.
„In der Entwicklung des Berufsstandes der Zahnmediziner gab es beginnend in der Mitte des 19. Jahrhunderts über ein knappes Jahrhundert hinweg noch eine zweite große Gruppe von Zahnkünstlern, später Dentisten, die Zahnbehandlungen durchführten. Dieser sogenannte Dualismus wurde am 31. März 1952 mit dem „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde“ beendet. Seitdem ist es nur noch nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium möglich, Zahnmedizin auszuüben.“
Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Themenwahl der Masterarbeit (2010) „Zwei Ausbildungswege - ein Beruf“ von Frau Dr. Martina Schnell, M.A.
„Je mehr Zeit verging, desto weniger unterschieden sich die Berufsbilder. Die Voraussetzungen, die Ausbildungswege und die Wissenschaftlichkeit verdeutlichten aber die Abgrenzungen voneinander. Durch das Gesetz von 1952 fand dieser sogenannte „Dualismus“ ein Ende.“
Eine kleine Bildergalerie (Quelle: Unterlagen Hans Zoller und Bildarchiv Akademie Karlsruhe)
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