Zahnärztliche Akademie

Die ersten 40 Jahre – Dentist und Zahnarzt, der duale Berufsstand

1920

Ein neuer Berufsstand konsolidiert sich - die staatliche Prüfung von Dentisten

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.

Im Frühjahr 1920 feiern die Dentisten. Sie feiern die Einführung der Verordnung „Die staatliche Prüfung von Dentisten“ im Lande Baden. Dieses für die Dentisten so wichtige Zeitdokument umfasst insgesamt 17 Paragraphen. Eine Anlage regelt mit einem Muster das Aussehen des Dentisten-Ausweises. Dieser staatlich lizensierte Abschluss wird später liebevoll auch als „kleine zahnärztliche Approbation“ bezeichnet. Sie bildet den gesellschaftlichen und berufspolitischen Hintergrund für die Schaffung des neues Lehr- und Ausbildungsinstitutes in Karlsruhe.

Die Quellen:

Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24 vom 15. April 1920 mit der Verordnung „Die staatliche Prüfung von Dentisten“ vom 29. März 1920

„Das Ergebnis der Prüfung wird für jeden Geprüften und jedes Prüfungsfach in einer Niederschrift vermerkt, die von den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist. Es werden nur die Noten „bestanden“ und „nicht bestanden“ erteilt.“

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1920

Ein neues Institut für Karlsruhe

von Prof. Dr. Winfried Walther

Auch 100 Jahre nach dem feierlichen Eröffnungsakt im großen Saal des Karlsruher Rathauses teilt sich dem Leser der Dentistischen Wochenschrift 1920 die festliche und hoffnungsfrohe Stimmung mit, die die Festversammlung beherrschte. Der Autor, Redakteur Bach aus München, der auch zu den Festrednern gehörte, lässt seiner Begeisterung über das neue Karlsruher Institut freien Lauf.

Die Quellen:

Die Einweihungsfeier des Lehr- und Fortbildungs-Instituts Karlsruhe des Verbandes der Dentisten im Deutschen Reich am 14. Oktober 1920

„Wer hätte je gedacht, dass so kurze Zeit nach Kriegsende, nach dem Zusammenbruch, es gelingen würde, unter den heutigen außerordentlich schwierigen Verhältnissen ein neues Institut der Fachwelt übergeben zu können?“

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1921

Schwere Zeiten - das neue Institut kämpft um seinen Bestand

von Prof. Dr. Winfried Walther

Die zwanziger Jahre waren wirtschaftlich sehr hart. Dies spürte bald auch das neu gegründete Institut, das zwar keinen Mangel an Bewerbern um einen Ausbildungsplatz, aber große Probleme hatte, eine ausgeglichene Bilanz zu erzielen. Deswegen trat der Direktor schon neun Monate nach der Gründung an den Stadtrat heran, mit der Bitte um kostenfreie Überlassung der Institutsräume. Im Archiv der Stadt Karlsruhe sind einige Dokumente erhalten, die dieses Begehren und die damalige Argumentation des Direktors dokumentieren.

Die Quellen:

Schreiben des Direktors Emil Kimmich an den Stadtrat mit der Bitte um kostenfreie Überlassung der Institutsräume vom 20. Juli 1921 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe H-Reg. A2099)

„Wir bitten nun den Verehrl. Stadtrat im Hinblick auf die anderwärts gleichfalls getätigte Anteilnahme an solchen anerkannt wichtigen Bildungsstätten um künftig kostenfreie Überlassung der Institutsräume. Wir sind bereit, als Gegenleistung die Zahnbehandlung der Ortsarmen, die bisher gewiss einen nicht unerheblichen Betrag jährlich erforderte, kostenlos zu übernehmen.“

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Bericht über das erste Semester des Karlsruher Fortbildungs- und Lehrinstituts vom April 1921, erneute Eingabe des Direktors vom 18. Juli 1922 und Benachrichtigung über den Stadtratsbeschluss vom 27. Juli 1922 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe H-Reg. A2099)

„Der Institutsbetrieb war nach jeder Richtung ordnungsgemäß.“

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1925

Die zahnhygienische Ausstellung - Unsere Zähne

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.

Im Spätsommer des Jahres 1925 fand in Karlsruhe die zahnhygienische Ausstellung „Unsere Zähne“ statt. Diese Ausstellung wurde von den Dentisten des Großbezirks Baden im Reichsverband Deutscher Dentisten organisiert und in den regionalen Tagesanzeigen beworben. Die Veranstaltung richtete sich an interessierte Laien und hatte einen außerordentlichen Erfolg. Parallel dazu fand eine Fachtagung der Dentisten statt.

Die Quellen:

Aus der Eröffnungsrede des 1. Vorsitzenden des Reichsverbandes Deutscher Dentisten am 05. September 1925

„Er betonte den vor keinem Opfer zurückschreckenden, in jahrzehntelanger Standesarbeit erprobten und erwiesenen Willen der Standesorganisation der Dentisten, sein redlich Teil dazu beizutragen an der Aufklärung und Belehrung unsere Volkes über den Wert und die Notwendigkeit einer vernünftigen Zahnpflege und Zahnbehandlung.“

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1929

Der Umzug in die Sophienstraße

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.

Neun Jahre lang diente das 1920 gegründete Institut als Lehr- und Ausbildungsstätte. Da die Zahl der Institutsbesucher kontinuierlich gestiegen war und sich die Ausbildungszeit zudem verdoppelt hatte, waren die Räumlichkeiten schnell viel zu beengt. Das ehemalige Prinzessin-Wilhelm-Stift in der Sophienstraße konnte schließlich als neue Adresse gewonnen werden und diente ab 1929 für die kommenden 85 Jahre als Aus- und Fortbildungsinstitut.

Die Quellen:

Das neue Haus in der Sophienstraße - Verhandlungen, Stadtratsbeschluss und Vertrag 1929 (Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe Akte H-Reg. Abt. A Nr. 10199)

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Vor- und Hauptbericht mit Pressestimmen zur Einweihung des neuen Karlsruher Fortbildungs-Instituts für Dentisten am 26. Juli 1929 aus den Erinnerungsblättern zum 10-jährigen Bestehen des Fortbildungsinstituts

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1930

Eine strenge Schule - der Lehrbetrieb im Institut

von Prof. Dr. Winfried Walther

Ein aufmerksamer Berichterstatter hat im April 1930 das Lehrinstitut in der Sophienstraße besucht und seine Eindrücke für die Deutsche Dentistische Wochenschrift festgehalten. Dr. med. Pawlowski kam aus Worms und besuchte Karlsruhe, weil er an der Jubiläumsveranstaltung des Reichsverbandes der Zahnärzte Deutschlands teilnehmen wollte. Diese Versammlung hatte auch zum Ziel, einer „Bereinigung“ des Verhältnisses zwischen Zahnärzten und Dentisten entgegenzuarbeiten. Der Chronist war offensichtlich ein Befürworter der Vereinigung der zahnmedizinischen Berufsstände und drückte seine Hochachtung für die Leistungen des Instituts aus. Mit der Vereinigung der Berufsstände wurde es aber vorerst nichts. Erst in den Zeiten der Bonner Republik gelang, was zu Weimarer Zeiten schon angedacht war.
Dem Autor verdanken wir einen detailreichen Einblick in den Alltag am Dentistischen Lehrinstitut Karlsruhe. Die Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Archiv der Akademie. Sie sind vermutlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden, stellen jedoch den Lehrbetrieb in den dreißiger Jahren dar.

Die Quellen:

Ein Augenzeuge berichtet. Deutsche Dentistische Wochenschrift 9. April 1930

„Pünktlich auf die Minute beginnt der Arbeitsbetrieb und wehe dem Zuspätkommenling! Unbarmherzig wird er von Schwester Jovianas spitzem Stift notiert und zur Weiterbehandlung dem Direktorium überreicht. Da gibt es dann freilich nichts zu lachen!“

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1933-1945

Das Lehrinstitut in der Zeit des Nationalsozialismus

von Prof. Dr. Winfried Walther

Die Rolle der zahnärztlichen Berufe in der Zeit des Nationalsozialismus ist auf Initiative der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung intensiv wissenschaftlich aufgearbeitet worden. In den Jahren 2015-2019 führte das Forschungsprojekt „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“ unter der Leitung von Professor Dominik Groß zu einer Fülle von neuen Erkenntnissen. Die Zahnärzteschaft wies eine hohe Affinität zu nationalsozialistischen Organisationen auf. Die Verstrickung vieler ihrer Repräsentanten in die Verbrechen des Nationalsozialismus sind belegt. Über die Dentisten ist weniger bekannt, doch nichts deutet darauf hin, dass zwischen ihnen und den Zahnärzten ein Unterschied in der Nähe zum NS-System bestanden hätte. Im Rahmen des o.a. Forschungsprojektes wurde die NSDAP-Mitgliedschaft auch von führenden Personen der Dentistenschaft untersucht. Emil Kimmich war Parteimitglied.
Aus der Zeit des Nationalsozialismus sind im Archiv der Akademie selbst nur wenige Dokumente erhalten. Auch in den staatlichen Archiven ist weniger Material auffindbar als z.B. aus der Zeit der Weimarer Republik. Der hier eingefügte Beitrag über das Lehrinstitut in der Zeit des Nationalsozialismus hat nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Analyse. Einige Dokumente aus dem Archiv der Akademie sollen hier Grundlage einer Reflexion über diese Zeit sein, die immer Anlass zum Nachdenken über Schuld und Scham sein wird.

Die Quellen:

Zwanzig Jahre Karlsruher Lehrinstitut - ein Bericht von Emil Kimmich in der Deutschen Dentistischen Wochenschrift 1940

„Von Anfang an war die Arbeit im Institut ausgerichtet auf den Leistungsgrundsatz.“

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1950

Der Dentistenkongress in Karlsruhe zu Ehren von Emil Kimmich

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.

Am 03. Juni 1950 findet der Kongress der Dentisten in Karlsruhe statt. Die Veranstaltung findet nach 1949 dort bereits zum zweiten Mal statt. Die Organisation lag diesmal in den Händen von Walther Engel, da drei Monate zuvor, am 2. März 1950, Direktor Emil Kimmich verstorben war. Zum Gedenken hatte sich auch der ehemalige badische Staatsminister Dr. h.c. Remmele eingefunden. Forschung und Praxis werden in 30 Vorträgen abgehandelt.

Die Quellen:

Berichte aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 05. und 08. Juni 1950 (Quelle: Badische Landesbibliothek)

„Der diesjährige Dentistenkongreß stand bekanntlich unter dem Motto „Die Zahnheilkunde in Forschung und Praxis“. Die Themen der rund 30 Referate betrafen dementsprechend sowohl theoretisch-wissenschaftliche Fragen als auch solche der behandelnden Tätigkeit.“

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Impressionen von der Abfahrt vom Vorplatz des Hauptbahnhofs in Richtung Kongresshaus und Konferenzteilnehmer und Ehrengäste mit Walther Engel vor dem Kongress. Im zweiten Teil (ab 1:07) sieht man die Ehrung des verstorbenen ehemaligen Direktors Emil Kimmich mit seiner Büste, zwei Porträts und der Totenmaske (Quelle: Bildarchiv Akademie Karlsruhe)

„Du bist nicht mehr, aber Dein Werk LEBT“

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1952

Das Zahnheilkundegesetz 1952

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.

Im Frühjahr des Jahres 1952 beschließt der Bundestag das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde. Dieses Gesetz vom 31. März 1952 regelt die Bestallung als Zahnarzt und die Eingliederung der Dentisten. Es regelt somit den Übergang der Dentisten in einen einheitlichen zahnärztlichen Berufsstand. Neben diesem Gesetz von 1952 umfassen die Quellen zwei lesenswerte Masterarbeiten, die sich thematisch mit dem dualen Berufsstand der Dentisten und Zahnärzte auseinandersetzen und sich zeitlich um das Zahnheilkundegesetz bzw. um das Erleben von dessen Auswirkungen einordnen lassen.

Die Quellen:

Das im Bundesgesetzblatt Nr. 15, S. 221-223, am 31. März 1952 veröffentlichte Gesetz

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Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung der Masterarbeit (2008) „Vom Dentisten zum Zahnarzt“ von Frau Dr. Astrid Luft, M.A.

„In der Entwicklung des Berufsstandes der Zahnmediziner gab es beginnend in der Mitte des 19. Jahrhunderts über ein knappes Jahrhundert hinweg noch eine zweite große Gruppe von Zahnkünstlern, später Dentisten, die Zahnbehandlungen durchführten. Dieser sogenannte Dualismus wurde am 31. März 1952 mit dem „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde“ beendet. Seitdem ist es nur noch nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium möglich, Zahnmedizin auszuüben.“

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Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Themenwahl der Masterarbeit (2010) „Zwei Ausbildungswege - ein Beruf“ von Frau Dr. Martina Schnell, M.A.

„Je mehr Zeit verging, desto weniger unterschieden sich die Berufsbilder. Die Voraussetzungen, die Ausbildungswege und die Wissenschaftlichkeit verdeutlichten aber die Abgrenzungen voneinander. Durch das Gesetz von 1952 fand dieser sogenannte „Dualismus“ ein Ende.“

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