Zahnärztliche Akademie

Buchveröffentlichungen

1995

Die Quellen:

Das Kapitel „Qualitätskriterien in der Zahnheilkunde“ (S. 6-18) von Priv.-Doz. Dr. Winfried Walther

„Standardisierte Methoden zur Sicherung der Qualität ärztlichen Handelns gibt es noch nicht. Somit besteht eine große Unsicherheit darüber, was zu tun sei um diesen Begriff mit Leben zu erfüllen.“

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Qualitätssicherung in der Zahnheilkunde

von Dr. Dr. Hans Ulrich Brauer, M.A.
Das Buch leistet seinen Beitrag das Thema Qualitätssicherung mit Leben zu füllen (Quelle: Bildarchiv Akademie Karlsruhe)

Qualitätssicherung ist neu im Sozialgesetzbuch V eingeführt

Dieser vom Gesetzgeber neu in die Zahnmedizin/Medizin eingeführte Begriff dokumentiert die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Zahnarzt-/Arztberuf. Durch diese Novellierung des Sozialgesetzbuches V - dort sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung geregelt - griff die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe als Veranstalter dieses Thema auf. Es sollte im Rahmen des vierten Expertengespräches „Statistics in Dentistry“ unter der Überschrift „Qualitätssicherung in der Zahnheilkunde - Anspruch und Wirklichkeit“ erörtert werden.

Der vorliegende Band dokumentiert somit erste Ergebnisse und Erkenntnisse aus Wissenschaft und Politik, die von den einzelnen Referenten und Teilnehmern vorgetragen wurden.

 

Professor Heners spricht den Zahnärzten von der Seele

Im ersten Beitrag spricht Professor Michael Heners direkt an, was viele Zahnärzte/Ärzte denken:

„Ungewohnten Begriffen, insbesondere solchen ohne eindeutig definierten Inhalt, begegnen Ärzte und Zahnärzte seit jeher mit Argwohn. Dieser wird noch verstärkt, wenn die Begriffen nicht der gewohnten und erprobten Denkweise des Arztes entsprechen, sondern von außen in die Heilkunde eingebracht werden. Der Argwohn kumuliert, wenn die Heilkundigen außerdem das Empfinden haben, dass eine Begriffswelt eingeführt wird, die der Komplexität ärztlichen Handelns nicht gerecht wird und daher ihre Tätigkeit nicht beschreibt.“

 

Qualität = Wirksamkeit + Bedeutsamkeit

Jedoch nicht nur die Zahnärzte hegen Skepsis, denn auf der anderen Seite hat - so Professor Heners in seinem Beitrag - dieser Argwohn von Wissenschaft und Standespolitik an dieser neuen Forderung wiederum den Argwohn der Politik gegenüber der Zahnmedizin geweckt. Als Gründe hierfür macht er aus, dass Qualität im Zusammenhang mit Qualitätssicherung von den Beteiligten falsch verstanden wurde.

Dieser Begriff sei weder moralischer Natur (zur Unterscheidung zwischen Gut und Böse) noch ein Katalog zur Erfassung technomorpher Parameter der Zahnheilkunde. Für Professor Heners ist Qualität keine Wertung, sondern eine Definition einer Beschaffenheit. Für die Zahnmedizin führt er Qualität als „Wirksamkeit und Bedeutsamkeit“ des zahnärztlichen Eingriff ein:

„So verstanden kann Qualitätssicherung dann auch als Inventur zur Sicherung derjenigen diagnostischen und therapeutischen Behandlungsroutinen verstanden werden, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten „wirksam und bedeutsam“ sind.“

 

Qualitätskriterien in der Zahnheilkunde - kein triviales Thema

Im zweiten Aufsatz moniert Priv.-Doz. Dr. Winfried Walther, dass von wissenschaftlicher Seite nur sehr wenige Beiträge zu Qualitätskriterien für die Versorgung mit Zahnersatz vorliegen. Er begründet diesen Befund, damit dass Qualitätssichrung kein wissenschaftlicher Begriff ist. Daher könne es auch keine standardisierten Methoden zur Sicherung der Qualität ärztlichen Handels geben, so Dr. Walther. Legt man Qualitätskriterien fest, müssen vorher die Qualitätsziele benannt sein.

Dies klingt einleuchtend, allerdings wurden bisher zuerst mögliche Kriterien in den Raum gestellt. Im Folgenden beleuchtet Winfried Walther diese unterschiedlichen Behandlungskriterien mit dem Ziel, die dahinter verborgenen Qualitätsziele aufzuspüren. Das Behandlungskriterium „technische Beschaffenheit“ zielt dabei auf die technische Perfektion der Restauration ab, das Kriterium „Folgebehandlung“ hat die Übernahme einer Gewähr im Blick, das Kriterium „fachlich plausible Leistungsabfolge“ sorgt nur für die Therapiefindung zu einem qualitätssteigernden Effekt, das Kriterium „Befunddifferenz“ ist ein Ansatz, der möglicherweise von Qualitätszirkeln genutzt werden kann, die „Patientenzufriedenheit“ als Kriterium ist bisher wenig betrachtet worden.

Während der übergeordnete Zweck von Qualitätssicherung dem Vertrauen zwischen Unternehmen und Kunden dient, sollte dies auch in der Zahnheilkunde entsprechend gelten. Dies „kann nur dann Nutzen erwirken, wenn sie das Vertrauen aller Beteiligten findet und gemeinsam getragen wird“, so Dr. Walther.

 

Die weiteren Autorenbeiträge

Unter den sehr interessanten Denkanstössen ist der Beitrag von Prof. Dr. Thomas Kerschbaum zu „Normierter Kronenrand? - Eine Analyse aus klinischer Sicht“ besonders herauszustreichen. Der Beitrag kam mehrmals auch in der Fortbildung, speziell in der Gutachterausbildung zur Anwendung. GUTACHTERTRAINING

AutorenAufsatz
Kerschbaum, ThomasNormierter Kronenrand? - Eine Analyse aus klinischer Sicht
Biffar, ReinerDie metrische Randspaltanalyse - ein verlässliches Hilfsmittel zur Qualitätsbeurteilung oder ein statistisches und methodisches Problem
Pahnke, Dieter; von Schwanewede, HeinrichDas ORATEL-Projekt: Qualitätssicherung und Entscheidungsunterstützung
Stark, Helmut; Proff, Peter; Holste, ThomasWann muß eine prothetische Versorgung erneuert werden? Modell eines neuen Index zur Beurteilung von Zahnersatz
Toutenburg, Helge; Strehler, IrmgardInterrater-Agreement - was ist Übereinstimmung?
Rumetsch, WolfgangQualitätssicherung - „Das Tübinger Modell“
Noack, Michael

Wie reproduzierbar kann die Qualität einer Restauration begutachtet werden?

 

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