Mitteilung und Beleg - das kostet die Prüfung und der Dentistenausweis (Quelle: Generallandesarchiv Baden-Württemberg 236 28534)
„Der Kostenbetrag beläuft sich hiernach zurzeit auf 22 x 10 x 5 000 000 = 1 100 000 000 Mark.“
Zur BildergalerieZwei Dokumente aus dem Karlsruher Stadtarchiv erinnern an die schwierige Zeit in den ersten Jahren der Weimarer Republik. Wir schreiben den 10. Oktober 1923. Die staatliche Prüfung zum Dentisten im 3. Jahr des neuen Dentistischen Lehrinstituts ist abgehalten. Alle Kandidaten, die das Examen glücklich absolviert haben, warten auf den ersehnten Dentistenausweis. Vorher muss jedoch die Gebühr bezahlt werden.
In einer „Portopflichtigen Dienstsache“ teilt das Ministerium des Innern in Karlsruhe dem Prüfling den fälligen Betrag mit: 1 100 000 000 Reichsmark.
Dabei benutzt der Absender ein Wort, das heute nicht mehr im Sprachgebrauch ist: Die Sportel – ein im Ursprung lateinisches Wort (sportula: Geschenk, Körbchen), das ein Beamteneinkommen bezeichnet.
Heute ist es kaum vorstellbar, wie die Menschen mit diesem Zusammenbruch des Geldumlaufs gelebt haben. Aber es wurde bezahlt. Das zweite Dokument vom 24. Oktober 1923 liefert den Beleg. Höchstwahrscheinlich war die Rechnung des Ministeriums des Innern zu diesem Zeitpunkt schon vollkommen überholt. Für diese Milliarde hat der Minister vermutlich nicht mal mehr eine Stahlfeder für seinen Federhalter kaufen können.
Nur wenige Tage später hätte die Gebühr anders ausgesehen. Am 15. November 1923 führte die Reichsregierung die Rentenmark ein. Die galt dann bis zur nächsten Währungsreform. Am 20. Juni 1948 wurde in den westlichen Besatzungszonen die „Deutsche Mark“ eingeführt.
Wer heute Prüfungsgebühren in der Akademie zu begleichen hat, muss in Euro zahlen. Dessen Einführung war freilich keine Währungsreform. Das Ersparte behielt seinen Wert.