Zahnärztliche Akademie

Von der Ausbildung zur Fortbildung - neue Anforderungen und Ziele

1952-1960

Die Quellen:

Video Der Neuanfang (Quelle: Bildarchiv Akademie Karlsruhe)

„Ich habe mitbekommen, dass - auch bei meinem Vater - eine gewisse Unsicherheit darin bestand, dass viele gegen dieses Wagnis waren, ein Fortbildungsinstitut zu gründen. Sowas gab‘s ja noch nicht“

Video öffnen (YouTube)

Der Neuanfang - von der Ausbildung zur Fortbildung

von Prof. Dr. Winfried Walther

Die Wende vom Lehr- zum Fortbildungsinstitut leitete eine neue Epoche in der Geschichte der Karlsruher Lehranstalt ein. Eigentlich hätte das Institut 1960 schließen müssen, da das Zahnheilkundegesetz von 1952 die Verantwortung der zahnmedizinischen Ausbildung ganz  in die Hand der Universitäten legte. Doch durch die Initiative von Walther Engel kam es anders. Im Video werden die Umstände dieser einschneidenden Wende und die Motive der handelnden Personen beschrieben.

Im Jahre 1950 erschien das Zahnheilkundegesetz, das den Berufsstand der Dentisten in die Profession der Zahnärzte überführte. Die dentistischen Lehrinstitute, die bislang dem Berufsverband der Dentisten gehörten, gelangten in den Besitz des BdZs (Bund deutscher Zahnärzte).  Für diese Einrichtungen galt eine Übergangsfrist bis 1960. Danach hatten sie keine Existenzberechtigung mehr. Das Zahnheilkundegesetz bestimmte, dass ab 1960 die zahnärztliche Approbation nur durch ein akademisches Studium zu erlangen war.

Interview mit Dr. Rüdiger Engel, Sohn von Walther Engel, der das Dentistische Lehrinstitut 1960 in ein Fortbildungsinstitut umwandelte (Quelle: Aus dem Video anlässlich des 50-jährigen Bestehens)

Die neue Idee – ein Fortbildungsinstitut

Walther Engel, der Direktor des dentistischen Instituts in Karlsruhe, wollte jedoch eine Schließung seines Instituts nicht hinnehmen. Er hatte die Idee, es zu einem Fortbildungsinstitut umzuwandeln. Diese Idee stieß allerdings nicht nur auf Zustimmung. Vielen Standespolitikern galt Walther Engels Plan als nicht durchführbar. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass wir so eine Einrichtung überhaupt ein Bedarf bestand. Warum also Mittel für so ein Projekt einsetzen? Das Video beschreibt die Situation in den Jahren 1952-1960, in denen Walther Engel für seine Idee kämpfte.

Die Rolle der Landeszahnärztekammer

Letztendlich gelang es Walther Engel, die Landeszahnärztekammer dazu zu bewegen, seinem Plan zuzustimmen. Eine Grundvoraussetzung zur Umsetzung des Projektes war die Überführung des Instituts in den Besitz der Landeszahnärztekammer. Auch das gelang. Teil des Vertrages, die die Übergabe an die LZK regelte, war das Recht, einen Sitz des Verwaltungsrates zu besetzen. Dieses Recht ging später auf die Bundeszahnärztekammer über.

 

 

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